Zukunft schenken!

    Mit dem eigenen Nachlass Zukunft schenken und kranken Kindern eine Persepktive bieten. Diese Möglichkeit bietet eine Verfügung im Testament und somit ein Engagement über das eigene Leben hinaus.

    Für die Stiftung Katharinenhöhe und damit für die Unterstützung der Rehaklinik Katharinenhöhe für krebs- und herzkranke Kinder und deren Familien, sind Erbschaften und Vermächtnisse eine tragende Säule. Unterstützen auch Sie die betroffenen Familien bei ihrem Weg zurück ins Leben und berücksichtigen Sie uns in Ihrem Nachlass.


    Warum sollte ich ein Testament verfassen?

    Sich damit zu beschäftigen, was nach dem eigenen Tod sein wird, fällt vielen Menschen schwer. Doch wer selbstbestimmt seine Angelegenheiten regeln möchte, sollte sich hierfür ein wenig Zeit nehmen. Denn wenn nach dem Tod kein Testament vorhanden ist, tritt automatisch die gesetzliche Erfolge ein. Das bedeutet, dass der Ehepartner bzw. die nächsten Verwandten erben. Wenn man jedoch den Wunsch hat, dass das eigene Vermögen bzw. ein Teil davon an andere Personen wie bspw. Freunde oder an einen guten Zweck geht, muss ein entsprechendes Testament vorhanden sein.

    Das Testament

    Genügt ein handschriftliches Testament oder sollte ich einen Notar aufsuchen?

    Die Nachlassabwicklung

    Wir kümmern uns!

    • Das Testament

      Genügt ein handschriftliches Testament oder sollte ich einen Notar aufsuchen?

      Ein handschriftliches Testament ist zunächst einmal rechtskräftig, jedoch kann es hierbei im Nachhinein manchmal zu Auslegungsfragen kommen. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass seine Wünsche korrekt ausgeführt werden, sollte auf jeden Fall zu einem Notar gehen und sein Testament prüfen und beurkunden lassen. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden. Die Notargebühren richten sich nach der Höhe des Vermögens und unterscheiden sich auch, je nachdem, ob es sich um ein Einzeltestament handelt oder um einen Erbvertrag.

      Desweiteren können Sie Ihr Testament auch beim Nachlassgericht hinterlegen. Das hat den Vorteil, dass es nach Ihrem Tod in jedem Fall eröffnet wird. Auch für die Hinterlegung beim Nachlassgericht fällt eine Gebühr an.

      Wichtig ist, dass Sie in Ihrem Testament klar regeln, wer Ihr Erbe sein soll und wer ein Vermächtnis erhalten soll. Ein Erbe tritt Ihre Rechtsnachfolge an, ein Vermächtnisnehmer hat gegenüber dem Erben lediglich Anspruch auf die Erfüllung seines Vermächtnisses, wie bspw. die Auszahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Aushändigung eines bestimmten Gegenstandes.

      Sie können in Ihrem Testament auch Auflagen machen, bspw. zur Grabpflege. Sollte die Stiftung Katharinenhöhe als Alleinerbin eingesetzt sein, kümmern wir uns automatisch um Ihre Grabpflege.

    • Die Nachlassabwicklung

      Wir kümmern uns!

      Sollten Sie die Stiftung Katharinenhöhe für krebskranke und chronisch kranke Kinder in Ihrem Testament berücksichtigen, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen bearbeitet und umgesetzt wird und dass alle Auflagen aus Ihrem Testament erfüllt werden.

      Wir stehen Ihnen im Vorfeld für alle Fragen zur Verfügung und kümmern uns persönlich.

    Die Erbschaftsteuer

    Wann fällt Erbschaftsteuer an?

    Vertrag zugunsten Dritter

    Was ist das und was muss ich beachten?

    • Die Erbschaftsteuer

      Wann fällt Erbschaftsteuer an?

      Ein Erwerb aus einem Erbe bzw. Vermächtnis unterliegt zunächst einmal der Erbschaftssteuer, jedoch nur, wenn bestimmte Freibeträge überschritten wurden. Wenn man unter diesem Freibetrag bleibt, fällt keine Erbschaftsteuer an. Das gleiche gilt auch für Schenkungen zu Lebzeiten.

      Die Stiftung Katharinenhöhe für krebskranke und chronisch kranke Kinder ist eine gemeinnützige Organisation und unabhängig von der Höhe der Erbschaft von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.

    • Vertrag zugunsten Dritter

      Was ist das und was muss ich beachten?

      Wenn Sie möchten, dass ein Sparkonto oder Depot, welches Sie bei einer Bank haben, zum Zeitpunkt Ihres Todes sofort auf jemanden übertragen wird, ohne dass es Bestandteil Ihres Erbes wird, können Sie einen sogenannten Vertrag zugunsten Dritter abschließen.

      Dieser Vertrag muss von Ihnen und dem Begünstigten unterzeichnet werden, damit er Gültigkeit erhält. Der Vertrag schränkt Sie zu Lebzeiten in keinster Weise ein. D.h. Sie haben weiterhin volle Verfügungsgewalt über Ihre Konten und Depots bis hin zu der Möglichkeit, diese auch aufzulösen.

      Die entsprechenden Formulare für einen Vertrag zugunsten Dritter, ggf. zugunsten der Stiftung Katharinenhöhe für krebskranke und chronisch kranke Kinder, erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut.